MRV – CORONA Übergangsregeln – gültig ab dem 11.05.2020

Breitensport   12. Mai 2020  

CORONA – Übergangsregeln

Wiederaufnahme des Ruderbetriebes im MRV

Eingeschränkte Erlaubnis des Ruderns im Einer

Das Rudern in Einern ist ab Montag, den 11. Mai 2020 wieder unter Auflagen gestattet. Diese Erlaubnis erfolgt gemäß dem Beschluss der Länder und des Bundes vom 06. Mai 2020, den Individualsport in Vereinen wieder zu ermöglichen.

Die Auflagen orientieren sich an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V., modifiziert nach einer Empfehlung der Kommission für Sportmedizin des Weltruderverbandes (FISA).

Der MRV orientiert sich an den Übergangs-Regeln vom DOSB und DRV sowie an den derzeit gültigen Bestimmungen des Landes.

Risiken in allen Bereichen minimieren

Distanzregeln einhalten

Körperkontakte auf das Minimum reduzieren

Persönliche Hygieneregeln einhalten

Umkleiden und Duschen zu Hause

Trainingsgruppen

Trainings- und Krafträume

Der MRV Vorstand