MRV – der Vereinssport ist ab 2. November für 4 Wochen geschlossen – Corona-Pandemie

Breitensport   29. Oktober 2020  

Liebe Mitglieder,

gemäß des Beschlusses der Bundesministerkonferenz von Mittwoch, den 28.10.2020 wird der Freizeit- und Amateursportbetrieb ab Montag, den 02.11.2020 bis mind. Ende November geschlossen. Das bedeutet im Moment, dass der Ruderverein ab kommenden Montag komplett geschlossen werden muss. Der Vereinssport – der organisierte Sport – ist untersagt.

Für den Marbacher Ruderverein bedeutet es, dass wir nach dem Ruderbetrieb am Sonntag den Verein absperren werden, wie es schon am 16. März dieses Jahres geschehen ist. Das Gelände und das Bootshaus wird komplett geschlossen, das beinhaltet die Hallen, Sanitäräume, Krafträume, den Bootsplatz und den Bootssteg. Auch Pana muss seinen Gaststättenbetrieb ab Montag schließen.

Der geplante Arbeitseinsatz am Samstag, den 31.10.2020 wird nicht durchgeführt, wir melden uns rechtzeitig, sobald ein neuer Termin angesetzt werden kann.

Heute erreichten uns schon einige Anfragen, ob zumindest in Einern oder Zweiern oder in Familienkonstellationen weitergerudert werden darf, bzw. ob Rudern in Privatbooten oder Vereinseinern als Individualsport gewertet werden kann. Nein, das ist nicht der Fall! Der Ruderverein fällt unter die Sportstättenverordnung und die Sportstätten/Vereine unterliegen der Schließung. Mit Individualsport ist der nichtorganisierte Sport gemeint, d.h. Ihr habt im Moment die Möglichkeit Laufen zu gehen oder euer Fahrrad zu besteigen. Dies ist nicht so selbstverständlich, so wurde z.B. in Spanien diese Möglichkeit auch schon zeitweise in der Vergangenheit eingeschränkt oder auf einen engen Umkreis reduziert.

Natürlich gibt es Vereine, die das Thema Privatboote und Individualsport sehr weit auslegen, hier schon Graubereiche betreten. Wir machen dies im Marbacher Ruderverein nicht, wir sind zuverlässiger Partner für unser Ordnungsamt und für das Gesundheitsamt. Wir bitten daher alle unsere Vereinsmitglieder um Solidarität – Solidarität ist der Kitt eines jeden Vereins.

Es gibt derzeit noch keine angepasste Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg. Die Version vom 23.10.2020 wurde mit dem BMK Beschluss von gestern außer Kraft gesetzt, da weitergehend. Ihr dürft Euch alle darauf verlassen, dass wir alle Änderungen sehr genau verfolgen – so wie wir das im Frühjahr auch getan haben. Wir werden alle Erleichterungen für den Vereinssport wieder eng verfolgen und am ersten Tag der Gültigwerdung umsetzen.

Wenn Ihr beim Lesen ein Gefühl der Ungerechtigkeit verspürt und denkt, dass die Vereine nicht die Verbreitung des Virus verstärkt haben, so können wir Euch nur sagen: Ja, das empfinden wir vom Vorstand auch so. Und ja, wir sind im Moment auch ziemlich niedergeschlagen. Aber das hilft uns alle nicht weiter! Wir machen weiter und wir werden auch wieder rudern!  
Kopf hoch!

Liebe Grüße

Euer Vorstand